Meldepflicht, 90/180 und 30-Tage-Regel: die wichtigsten Fristen im Kosovo
Die Fristen, die Zugezogene im Kosovo kennen müssen, und was bei Verstößen droht.
Geprüft am 25. Oktober 2026 · Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
Seit dem 15. März 2026 setzt der Kosovo die Regeln für Ausländerinnen und Ausländer vollständig durch. Diese Fristen sollten Sie kennen.
1. Adresse innerhalb von drei Tagen melden
Innerhalb von drei Tagen nach der Einreise müssen Sie Ihre Adresse bei der Polizei melden. Das geht schon an der Grenze, auf der nächsten Polizeiwache oder online, auch per App der kosovarischen Polizei. Wohnen Sie im Hotel, übernimmt das Hotel die Meldung. In einer privaten Unterkunft kümmern Sie sich am besten selbst darum.
Wer die Meldung versäumt, riskiert ein Bußgeld von 100 bis 300 Euro. Nach Angaben des Innenministeriums führt ein Verstoß seit dem 15. März 2026 außerdem zu einem Einreiseverbot. Ein Einreiseverbot kann nach dem Gesetz zwischen einem Monat und fünf Jahren dauern.
2. Höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne Titel
Ohne Aufenthaltstitel dürfen Sie höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Kosovo bleiben. Gezählt wird ab dem Tag Ihrer ersten Einreise: Haben Sie die 90 Tage ausgeschöpft, dürfen Sie erst wieder einreisen, wenn seit dieser ersten Einreise 180 Tage vergangen sind. Eine kurze Ausreise setzt die Zählung nicht zurück, und wer es versucht, riskiert, an der Grenze abgewiesen zu werden.
Diese Zählung gilt unabhängig vom Schengen-Raum: Tage im Kosovo zählen nicht für Schengen und umgekehrt. Arbeiten dürfen Sie in dieser Zeit nach Angaben des Innenministeriums nur mit Arbeitserlaubnis. Wer länger bleiben möchte, muss den Aufenthaltstitel beantragen, bevor die 90 Tage abgelaufen sind. Bis zur Entscheidung dürfen Sie dann bleiben.
3. Umzug innerhalb von acht Tagen melden
Mit Aufenthaltstitel müssen Sie jede neue Adresse innerhalb von acht Tagen der Polizei oder der Migrationsbehörde melden. Ziehen Sie aus dem Kosovo weg, melden Sie sich vorher ab. Auch hier drohen bei Versäumnissen 100 bis 300 Euro Bußgeld.
4. Die 30-Tage-Regel für Titelinhaber
Ein befristeter Aufenthaltstitel kann widerrufen werden, wenn Sie ohne Rechtfertigung länger als 30 Tage am Stück außer Landes sind. Haben Sie einen triftigen Grund, dürfen Sie bis zu 90 Tage fort sein. Dann müssen Sie die Migrationsbehörde oder die Grenzpolizei spätestens zehn Tage nach Ihrer Rückkehr über den Grund informieren. Wer zwischen dem Kosovo und Deutschland, Österreich oder der Schweiz pendelt, sollte seine Reisen danach planen.
5. Verlängerung spätestens 30 Tage vor Ablauf
Ein befristeter Titel gilt in der Regel ein Jahr. Die Verlängerung müssen Sie spätestens 30 Tage vor Ablauf beantragen, sonst droht ein Bußgeld von 100 bis 300 Euro. Seit September 2026 geht das online über das Portal eKosova.
Quellen
- Innenministerium (MIA): Information für ausländische Staatsangehörige, 16.01.2026
- Gesetz Nr. 04/L-219 über Ausländer
- Gesetz Nr. 06/L-036 zur Änderung des Ausländergesetzes
- US-Botschaft Pristina: Residency Permit, Fingerprints and Record Checks
- US-Botschaft Pristina: Verschärfte Meldepflicht für Ausländer (13.03.2026)
- MIA: Verlängerung des Aufenthaltstitels online über eKosova (September 2026)
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